Arbeitskreis Christen und Ökologie
in der Ökologisch-Demokratischen Partei

Bioethikkonvention

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Stuttgarter Erklärung vom 31. Januar 1999

Der Bundesarbeitskreis Christen und Ökologie in der ödp gibt im Bewußtsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen zum "Menschenrechtsübereinkommen des Europarates zur Biomedizin (Bioethikkonvention)" folgende Stellungnahme ab:

Die Schöpfung ist das wunderbare Werk Gottes und ein Zeichen seiner Liebe. Der Mensch als Geschöpf steht in der Verantwortung, menschliches Leben in Ehrfurcht zu bewahren, und hat nicht das Recht, es für seine Ideen heranzuziehen und umzugestalten. Die dem Menschen von Gott verliehene Würde ist unantastbar. Dies gilt vom Beginn des Lebens an - der Befruchtung der Eizelle - bis zum natürlichen Tod.


Was ist ein Mensch?

Der Mensch ist mehr als die Summe seiner Gene. Ein allein materialistisches Menschenbild kann dazu führen, daß grundlegende ethische Werte mißachtet werden. Wir teilen den Standpunkt der Internationalen Ärzte gegen den Atomkrieg (IPPNW):

"Der eingeengte Blick auf die Gene versperrt die Sicht auf die vielfältigen Facetten des Phänomens Krankheit, auf soziale und psychische Aspekte und krankmachende Konsum-, Arbeits- oder Umweltfaktoren. Die wissenschaftliche Erforschung des menschlichen Genoms kann dazu beitragen, Krankheiten ursächlich zu behandeln. Sie birgt aber auch die Gefahr der Menschenzüchtung sowie der Enteignung und kommerziellen Ausbeutung menschlicher Körpersubstanz in sich." (Nürnberger Kodex 1997)

Am 4. April 1997 beschloß der Europarat das "Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin". Man konnte sich im "Lenkungsausschuß für Bioethik" nicht darauf einigen, was ein Mensch ist und für wen die Menschenrechte Geltung haben sollen. Dem menschenrechtswidrigen bioethischen Personenbegriff der Konvention setzen wir ein christliches Bild vom Menschen entgegen, das seine Würde und seine Rechte begründet: Der Mensch ist als Einheit von Leib, Seele und Geist von Gott zu dessen Ebenbild geschaffen.


Embryonenschutz

Es gibt aus ethischer Sicht keine Rechtfertigung für Experimente am Genom (Erbgut) Ungeborener. Die verbrauchende Embryonenforschung ist in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verboten und muß verboten bleiben. Wissenschaftliche und wirtschaftliche Interessen rechtfertigen keine Ausnahmen, auch wenn versucht wird, sie durch medizinischen Nutzen und Fortschritt zu begründen. Medizin und Forschung waren zu allen Zeiten in ethische und kulturelle Normen eingebettet. Die Freiheit der Wissenschaft und Lehre erhält ihre Begrenzung durch die Unantastbarkeit der Würde des Menschen wie sie das Grundgesetz in Artikel 1 garantiert.


Gentherapie und Eingriffe in die Keimbahn

Die Bioethikkonvention erlaubt den Eingriff in das menschliche Erbgut zu therapeutischen Zwecken (Gentherapie, Artikel 13). Wir fordern, daß konsequent auf Versuche verzichtet wird, bei denen der begründete Verdacht besteht, daß sie zu irreversiblen (unumkehrbaren) Veränderungen führen können.

Der Minimalkonsens der Bioethikkonvention hat eine Türöffnerfunktion zu weitergehenden Eingriffen in die Keimbahn. Die Beeinflussung des Lebens zukünftiger Generationen um kurzfristiger Vorteile und Bedürfnisse willen ist abzulehnen. Die komplizierte Vernetzung der Lebensvorgänge macht es unmöglich, die vielfältigen Folgen menschlichen Handelns abzuschätzen.


Lücken und Ungenauigkeiten

Weiterhin kritisieren wir an der Bioethikkonvention,

  • daß sie Forschung an nicht einwilligungsfähigen Personen (z.B. an Menschen mit geistiger Behinderung, kranken Menschen, alten Menschen, Ungeborenen) auch ohne unmittelbaren Nutzen für die Gesundheit der Betroffenen in
    Ausnahmefällen erlaubt (Artikel 17).

  • daß sie prädiktive (vorhersagende) Gentests zur Prognose von Krankheitsanfälligkeiten zuläßt (Artikel 12).

  • daß ein angemessener Datenschutz für Menschen fehlt, die von medizinischer Forschung betroffen sind.

  • daß sie den Import genmanipulierter Embryonen oder Gewebeteile nicht verbietet.

  • daß sie die Nutzung auch von Teilen menschlichen Erbguts zur Schaffung veränderter Lebewesen (Chimären) nicht verbietet.

Aus den genannten Gründen erweist sich die Bioethikkonvention als nicht weitreichend genug. Sie ist daher abzulehnen. Der Bundesarbeitskreis Christen und Ökologie in der ödp appelliert an den Deutschen Bundestag, von einer Ratifizierung abzusehen, und fordert die Regierung auf, weltweit ihren Einfluß geltend zu machen, um Menschen vor gentechnischen Manipulationen zu schützen.

(31.01.1999)

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