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Ist
die Abtreibungsfrage nicht längst gelöst?
Obwohl
die Verpflichtung auf eine Reduzierung der
Schwangerschaftsabbrüche hinzuwirken von der 1995
eingeführten modifizierten Fristenregelung nicht bewirkt
wurde und zentrale Gesichtspunkte des
Bundesverfassungsgerichtsurteils von 1993 (grundsätzliche
Rechtswidrigkeit von Abtreibung) im Bewusstsein vieler Bürger
nicht fest verankert sind, haben die Bundestagsparteien den
Kompromiss noch nicht geändert. Daher bleibt eine
gewisse Spannung in der Abtreibungsfrage erhalten.
Wann
ist ein Mensch ein Mensch ?
In
Verantwortung vor Gott, unserem Schöpfer und unseren
Mitmenschen sehen wir uns zu einem besonders ehrfürchtigen
Umgang mit dem menschlichen Leben verpflichtet. Der Schutz
und die Sorge für dieses Leben ist für uns ein
unteilbares Grundanliegen, das in allen seinen Phasen, von
der Zeugung bis zum Tod gelten muss. Denn mit der Zeugung
hängt unzweifelhaft die Entstehung eines neuen,
menschlichen Lebens zusammen, das schutzbedürftig und
schützenswert ist, denn es ist von Gott geliebt und
gewollt. Diese Entstehung bleibt auch nach der Erforschung
des biologischen Vorganges in seiner ganzen Tiefe ein
Geheimnis, das nur Gott, unser Schöpfer, kennt. Kein
Mensch verdankt sich daher irgendeinem Menschen oder einer
anderen Macht, egal ob er gezeugt wurde durch Mann und Frau,
oder unter Zuhilfenahme künstlicher Verfahren. IHM
alleine verdanken wir unser Leben und nur IHM sind wir dafür
Rechenschaft schuldig. In diesem Für-sich-sein liegt
auch ein Grund für seine Würde. Jedem Menschen
kommt daher von Anfang an eine unentreißbare Würde
zu, die aus dem unergründlichen Geschenk der Liebe
Gottes im Einhauchen des Lebens und in der
Gottebenbildlichkeit herrührt
Wo
liegt das Problem ?
Ein Kind
ungewollt zu empfangen ist jedoch für eine Frau häufig
eine schwere Bürde. Oft übt die Umgebung
starken Druck auf die Mutter aus, das Kind abtreiben zu
lassen. In dieser schwierigen Situation gilt unsere
Solidarität den Frauen, wenngleich Abtreibung keine
Lösung für eine ungewollte Schwangerschaft sein
kann. Weder der Wunsch nach einem gesunden Kind noch
wissenschaftliche oder wirtschaftliche Interessen
rechtfertigen eine Nutzbarmachung von Ungeborenen. Auch
medizinischer Fortschritt rechtfertigt keine Ausnahme. Auch
dann nicht, wenn dadurch möglicher- weise das Leben
anderer Menschen gerettet werden kann, denn man kann kein
Leben gegen ein anderes aufrechnen. Deshalb müssen aus
der Mitte der Gesellschaft heraus verbindliche Maßstäbe
gesetzt und klare Grenzen gezogen werden, da Medizin und
Forschung auf ethische und kulturelle Normen für
ihr Handeln angewiesen sind. Sie erhalten dadurch die
Freiheit zu forschen und die verbindliche Zusage für die
Akzeptanz ihrer Arbeit aber auch eine Begrenzung, wo es um
die unantastbare Würde des Menschen geht. Die
Gesellschaft als Ganzes muss sich einen verbindlichen Rahmen
setzen, der Freiheiten wahrt, ohne andere Freiheiten zu
verletzen.
Wie
ist die pränatale Diagnostik zu bewerten?
Die PND muss
auf die Lebenserhaltung von Mutter und Kind ausgerichtet sein
und darf nicht eine Selektion zum Ziel haben. Die PND soll
nur nach intensiver Beratung der Eltern und nur mit dem Ziel
der Therapie erlaubt sein. Vorgeburtliche prädiktive
(vorhersagende) Gentests zur Prognose von
Krankheitsanfälligkeiten lehnen wir ab, denn sie führen
nicht zur Heilung, sondern haben lediglich die Selektion zum
Ziel. Wir betonen, dass wir alle Paare, die sich gegen die
Möglichkeiten vorhersagender, pränataler Diagnostik
uneingeschränkt für ein Kind entscheiden als
verantwortungsvoll betrachten.
Jegliche Art
der Nutzbarmachung von Ungeborenen sei es durch das Klonen
oder andere Verfahren, sowie Manipulationen an den Keimbahnen
oder den Handel mit Ungeborenen sind mit dem grundgesetzlich
geschützten Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit und der Würde des Menschen nicht
vereinbar und strikt abzulehnen.
Das
ödp-Konzept
Nachdem die
Abtreibungszahlen nicht zurückgegangen sind, fordern wir
eine Neubefassung des Deutschen Bundestages zu folgenden
Punkten:
- Die
wirksamste Hilfe für die Mütter sowie der beste
Schutz für ungeborene wie geborene Kinder ist eine
Politik, die es Familien einschließlich der Alleiner
ziehenden ermöglicht, ohne Angst vor gravierenden
Nachteilen ein Kind anzunehmen und zu erziehen. Schwangeren
in Konfliktsituationen ist umfangreiche, individuelle Hilfe
zu leisten.
- Das
Nebeneinander von Erziehungs- und Berufstätigkeit muss
erleichtert werden.
- Auch
öffentliche Arbeitgeber sollen sich ihrer sozialen
Verantwortung bewusst sein und in der Arbeitsorganisation auf
Schwangere und auf Familien besondere Rücksicht nehmen.
- Elterliche
Kindererziehung muss aber auch als eigenständige,
gesellschaftlich unentbehrliche und der Erwerbsarbeit
gleichwertige Leistung anerkannt werden. Dazu ist ein
sozialabgabepflichtiges (Kranken-, Pflege- und
Arbeitslosenversicherung) Erziehungsgehalt einzuführen
und ein Rentenanspruch für Eltern, der ihrem durch die
Kindererziehung geleisteten Beitrag zur Sicherung des
Rentensystems entspricht.
- Daneben
haben Schulen und Medien eine Aufgabe bei der Vermittlung von
Werten. Zu diesen Werten gehört auch der Schutz des
Lebens. Über die Erkenntnisse der modernen Embryologie,
über mögliche Komplikationen und Spätfolgen
von Abtreibungen sowie über Verhütungsmaßnahmen
ist breit zu informieren.
- In den
Lehrplänen der Schulen wird der Themenkomplex Ehrfurcht
vor dem Leben zu einem verbindlichen Lehrziel. Dazu gehört:
Entwicklung des Ungeborenen, Familienplanung und
verantwortlicher Umgang mit Sexualität, faire
Partnerschaft sowie Rechte und Chancen für
Alleinerziehende und junge Familien.
Eine
Entscheidung ein Kind abzutreiben ist ein schwerwiegender und
folgenreicher Schritt, denn es geht dabei um die Tötung
eines Menschen. Dies muss auch im Rechtssystem, das mit dem
Wertesystem der Gesellschaft in Wechselwirkung steht,
deutlich werden. Der Staat ist gefordert enge Grenzen zu
setzen, in denen er eine solche Tötung duldet. Dabei
kann lediglich die Abwägung zwischen gleichrangigen
Gütern (Leben der Mutter - Leben des Kindes) anerkannt
werden. Die Nachfrage nach den Beweggründen der
Schwangeren und die Beschränkung auf gewisse scharf
umgrenzte Fälle ist deshalb unausweichlich. Langfristig
sollten nach der Beseitigung der gravierenden strukturellen
Benachteiligungen von Familien lediglich eine kriminologische
(nach einer Vergewaltigung) sowie eine medizinische (bei
einer erheblichen Gefährdung des leiblichen Wohles der
Mutter) Indikation zugelassen sein.
Die
faktische Zulassung der Abtreibung aufgrund von
festgestellten oder auch nur vermuteten Behinderungen ohne
eine vorhergehende Beratung und bis kurz vor der Geburt ist
menschenverachtend. Die medizinische Indikation im §218a
StGB muss so präzisiert werden, dass dies nicht mehr
möglich ist. Umfassende Beratung und lebensbegleitende
Hilfsangebote für Familien mit behinderten Kindern sind
sicher zu stellen.
Der
Gesetzgeber kann eine Abtreibung nicht völlig
verhindern. Wir bekräftigen deshalb, dass die
Verantwortung für ein Kind die Eltern tragen und sie
deshalb eine moralisch vertretbare und rechtlich
verantwortliche Entscheidung treffen müssen.
Dennoch muss
der Staat einen Rahmen setzen, der das Leben auch dann
schützt, wenn die Eltern diesen nicht anerkennen. Ein
wirksamer Schutz für Ungeborene ist letztlich nur
gemeinsam mit den Eltern erreichbar. Die staatlich geförderte
Beratung ist so zu gestalten, dass sie auf den Schutz des
ungeborenen Lebens zielt und Schwangeren in
Konfliktsituationen entsprechende Perspektiven eröffnet.
Beratungsangebote nach § 2 Abs. 2
Schwangerschaftskonfliktgesetz sind auch dann durch
öffentliche Zuschüsse zu fördern, wenn sie
keine Bescheinigungen ausstellen.
Wir treten
dafür ein, alle Verfassungen, von den Ländern über
den Bund bis hin zur EU-Verfassung mit deutlichen Aussagen
zum Schutz des Lebens auszustatten. Die Würde des
Menschen von Anfang an muss Verfassungsrang bekommen. Das
Transplantationsgesetz wird um ein Verbot der Verwertung von
Gewebe, Organen und Organteilen Ungeborener (Abtreibung)
ergänzt.
Wir fordern
eine Reform der Abtreibungsgesetze mit dem Ziel, die
Spätabtreibungen von Föten wegen möglicher
Behinderung nicht mehr zu tolerieren. Anstatt der
Tötung und damit der Abwertung behinderter Menschen
fordern wir staatlich geregelte sowohl finanzielle als auch
psychosoziale Unterstützung von Familien mit behinderten
Kindern. Die ödp tritt dafür ein, die Ärzte
juristisch von einem allmählich entstehenden Zwang zu
entlasten, der von ihnen "eine Garantie für ein
gesundes Kind" verlangt.
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