Arbeitskreis Christen und Ökologie
in der Ökologisch-Demokratischen Partei



Faltblatt: „Ein Kind ist uns geboren“

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Ist die Abtreibungsfrage nicht längst gelöst?

Obwohl die Verpflichtung auf eine Reduzierung der Schwangerschaftsabbrüche hinzuwirken von der 1995 eingeführten modifizierten Fristenregelung nicht bewirkt wurde und zentrale Gesichtspunkte des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 1993 (grundsätzliche Rechtswidrigkeit von Abtreibung) im Bewusstsein vieler Bürger nicht fest verankert sind, haben die Bundestagsparteien den Kompromiss noch nicht geändert. Daher bleibt eine gewisse Spannung in der Abtreibungsfrage erhalten.


Wann ist ein Mensch ein Mensch ?

In Verantwortung vor Gott, unserem Schöpfer und unseren Mitmenschen sehen wir uns zu einem besonders ehrfürchtigen Umgang mit dem menschlichen Leben verpflichtet. Der Schutz und die Sorge für dieses Leben ist für uns ein unteilbares Grundanliegen, das in allen seinen Phasen, von der Zeugung bis zum Tod gelten muss. Denn mit der Zeugung hängt unzweifelhaft die Entstehung eines neuen, menschlichen Lebens zusammen, das schutzbedürftig und schützenswert ist, denn es ist von Gott geliebt und gewollt. Diese Entstehung bleibt auch nach der Erforschung des biologischen Vorganges in seiner ganzen Tiefe ein Geheimnis, das nur Gott, unser Schöpfer, kennt. Kein Mensch verdankt sich daher irgendeinem Menschen oder einer anderen Macht, egal ob er gezeugt wurde durch Mann und Frau, oder unter Zuhilfenahme künstlicher Verfahren. IHM alleine verdanken wir unser Leben und nur IHM sind wir dafür Rechenschaft schuldig. In diesem Für-sich-sein liegt auch ein Grund für seine Würde. Jedem Menschen kommt daher von Anfang an eine unentreißbare Würde zu, die aus dem unergründlichen Geschenk der Liebe Gottes im Einhauchen des Lebens und in der Gottebenbildlichkeit  herrührt

Wo liegt das Problem ?

Ein Kind ungewollt zu empfangen ist jedoch für eine Frau häufig eine schwere Bürde. Oft übt  die Umgebung starken Druck auf die Mutter aus, das Kind abtreiben zu lassen. In dieser schwierigen Situation gilt unsere Solidarität den Frauen, wenngleich Abtreibung keine Lösung für eine ungewollte Schwangerschaft sein kann. Weder der Wunsch nach einem gesunden Kind noch wissenschaftliche oder wirtschaftliche Interessen rechtfertigen eine Nutzbarmachung von Ungeborenen. Auch medizinischer Fortschritt rechtfertigt keine Ausnahme. Auch dann nicht, wenn dadurch möglicher- weise das Leben anderer Menschen gerettet werden kann, denn man kann kein Leben gegen ein anderes aufrechnen. Deshalb müssen aus der Mitte der Gesellschaft heraus verbindliche Maßstäbe gesetzt und klare Grenzen gezogen werden, da Medizin und Forschung auf  ethische und kulturelle Normen für ihr Handeln angewiesen sind. Sie erhalten dadurch die Freiheit zu forschen und die verbindliche Zusage für die Akzeptanz ihrer Arbeit aber auch eine Begrenzung, wo es um die unantastbare Würde des Menschen geht. Die Gesellschaft als Ganzes muss sich einen verbindlichen Rahmen setzen, der Freiheiten wahrt, ohne andere Freiheiten zu verletzen.


Wie ist die pränatale Diagnostik zu bewerten?

Die PND muss auf die Lebenserhaltung von Mutter und Kind ausgerichtet sein und darf nicht eine Selektion zum Ziel haben. Die PND soll nur nach intensiver Beratung der Eltern und nur mit dem Ziel der Therapie erlaubt sein. Vorgeburtliche prädiktive (vorhersagende) Gentests zur Prognose von Krankheitsanfälligkeiten lehnen wir ab, denn sie führen nicht zur Heilung, sondern haben lediglich die Selektion zum Ziel. Wir betonen, dass wir alle Paare, die sich gegen die Möglichkeiten vorhersagender, pränataler Diagnostik uneingeschränkt für ein Kind entscheiden als verantwortungsvoll betrachten.

Jegliche Art der Nutzbarmachung von Ungeborenen sei es durch das Klonen oder andere Verfahren, sowie Manipulationen an den Keimbahnen oder den Handel mit Ungeborenen sind mit dem grundgesetzlich geschützten Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und der Würde des Menschen nicht vereinbar und strikt abzulehnen.


Das ödp-Konzept

Nachdem die Abtreibungszahlen nicht zurückgegangen sind, fordern wir eine Neubefassung des Deutschen Bundestages zu folgenden Punkten:

- Die wirksamste Hilfe für die Mütter sowie der beste Schutz für ungeborene wie geborene Kinder ist eine Politik, die es Familien einschließlich der Alleiner ziehenden ermöglicht, ohne Angst vor gravierenden Nachteilen ein Kind anzunehmen und zu erziehen. Schwangeren in Konfliktsituationen ist umfangreiche, individuelle Hilfe zu leisten.

- Das Nebeneinander von Erziehungs- und Berufstätigkeit muss erleichtert werden.

- Auch öffentliche Arbeitgeber sollen sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst sein und in der Arbeitsorganisation auf Schwangere und auf Familien besondere Rücksicht nehmen.

- Elterliche Kindererziehung muss aber auch als eigenständige, gesellschaftlich unentbehrliche und der Erwerbsarbeit gleichwertige Leistung anerkannt werden. Dazu ist ein sozialabgabepflichtiges (Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) Erziehungsgehalt einzuführen und ein Rentenanspruch für Eltern, der ihrem durch die Kindererziehung geleisteten Beitrag zur Sicherung des Rentensystems entspricht.

- Daneben haben Schulen und Medien eine Aufgabe bei der Vermittlung von Werten. Zu diesen Werten gehört auch der Schutz des Lebens. Über die Erkenntnisse der modernen Embryologie, über mögliche Komplikationen und Spätfolgen von Abtreibungen sowie über Verhütungsmaßnahmen ist breit zu informieren.

- In den Lehrplänen der Schulen wird der Themenkomplex Ehrfurcht vor dem Leben zu einem verbindlichen Lehrziel. Dazu gehört: Entwicklung des Ungeborenen, Familienplanung und verantwortlicher Umgang mit Sexualität, faire Partnerschaft sowie Rechte und Chancen für Alleinerziehende und junge Familien.

Eine Entscheidung ein Kind abzutreiben ist ein schwerwiegender und folgenreicher Schritt, denn es geht dabei um die Tötung eines Menschen. Dies muss auch im Rechtssystem, das mit dem Wertesystem der Gesellschaft in Wechselwirkung steht, deutlich werden. Der Staat ist gefordert enge Grenzen zu setzen, in denen er eine solche Tötung duldet. Dabei kann lediglich die Abwägung zwischen gleichrangigen Gütern (Leben der Mutter - Leben des Kindes) anerkannt werden. Die Nachfrage nach den Beweggründen der Schwangeren und die Beschränkung auf gewisse scharf umgrenzte Fälle ist deshalb unausweichlich. Langfristig sollten nach der Beseitigung der gravierenden strukturellen Benachteiligungen von Familien lediglich eine kriminologische (nach einer Vergewaltigung) sowie eine medizinische (bei einer erheblichen Gefährdung des leiblichen Wohles der Mutter) Indikation zugelassen sein.

Die faktische Zulassung der Abtreibung aufgrund von festgestellten oder auch nur vermuteten Behinderungen ohne eine vorhergehende Beratung und bis kurz vor der Geburt ist menschenverachtend. Die medizinische Indikation im §218a StGB muss so präzisiert werden, dass dies nicht mehr möglich ist. Umfassende Beratung und lebensbegleitende Hilfsangebote für Familien mit behinderten Kindern sind sicher zu stellen.

Der Gesetzgeber kann eine Abtreibung nicht völlig verhindern. Wir bekräftigen deshalb, dass die Verantwortung für ein Kind die Eltern tragen und sie deshalb eine moralisch vertretbare und rechtlich verantwortliche Entscheidung treffen müssen.

Dennoch muss der Staat einen Rahmen setzen, der das Leben auch dann schützt, wenn die Eltern diesen nicht anerkennen. Ein wirksamer Schutz für Ungeborene ist letztlich nur gemeinsam mit den Eltern erreichbar. Die staatlich geförderte Beratung ist so zu gestalten, dass sie auf den Schutz des ungeborenen Lebens zielt und Schwangeren in Konfliktsituationen entsprechende Perspektiven eröffnet. Beratungsangebote nach § 2 Abs. 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz sind auch dann durch öffentliche Zuschüsse zu fördern, wenn sie keine Bescheinigungen ausstellen.

Wir treten dafür ein, alle Verfassungen, von den Ländern über den Bund bis hin zur EU-Verfassung mit deutlichen Aussagen zum Schutz des Lebens auszustatten. Die Würde des Menschen von Anfang an muss Verfassungsrang bekommen. Das Transplantationsgesetz wird um ein Verbot der Verwertung von Gewebe, Organen und Organteilen Ungeborener (Abtreibung) ergänzt.

Wir fordern eine Reform der Abtreibungsgesetze mit dem Ziel, die Spätabtreibungen von Föten wegen möglicher Behinderung nicht mehr zu tolerieren. Anstatt der Tötung und damit der Abwertung behinderter Menschen fordern wir staatlich geregelte sowohl finanzielle als auch psychosoziale Unterstützung von Familien mit behinderten Kindern. Die ödp tritt dafür ein, die Ärzte juristisch von einem allmählich entstehenden Zwang zu entlasten, der von ihnen "eine Garantie für ein gesundes Kind" verlangt.

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